Berufsschule

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Mittelstufe 2

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Berufsbild

Steinmetze/innen, Steinbildhauer/innen im Handwerk und das Pendant, der Naturwerksteinmechaniker mit der Fachrichtung „Steinmetztechnik“ arbeiten mit Naturstein und künstlich hergestellten Steinen. Die Tradition dieses Handwerks reicht von den Anfängen menschlicher Kultur bis zum heutigen Tage.

Im technischen Bereich übernimmt der Steinmetz/die Steinmetzin die Arbeiten am Bau, insbesondere Bäder und Küchen, Trep­pen und Böden sowie Fassaden. In der Fachrichtung Steinbildhauer/Steinbildhauerin wer­den bildhauerische Arbeiten einschließlich dem Herstellen der Modelle und deren Übertragung in Stein ausgeführt. Hinzu kommen in beiden Fachrichtungen das Entwerfen und Herstellen von Gedenksteinen inklusive Schrift- und Ornamentgestaltung, die Restaurierung und die Gestaltung von Objekten aus Naturstein.

Die Arbeit ist sehr abwechslungsreich. Neben der Handarbeit mit Hammer und Meißel werden heute vermehrt Maschinen, in immer größerem Maße mit digitaler Steuerung, genutzt, um die Steine zu bearbeiten.

Berufsschule

Die Steinmetzschule Königslutter ist die Berufsschule für Auszubildende in der Naturwerksteinverarbeitung im norddeutschen Raum. Als überregionales Kompetenzzentrum der Natursteinbranche beschulen wir Auszubildende im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk aus den Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg und Hessen. Aus dem Bereich der Industrie beschulen wir überregional auch die Naturwerksteinmechaniker mit der Fachrichtung „Steinmetztechnik“.

Einzugsgebiet

Anmeldung

Die Steinmetzschule ist eine Pflichtberufsschule für Auszubildende im Steinmetzhandwerk

Aufgenommen werden Auszubildende, die in einem ordentlichen Ausbildungsverhältnis stehen. Die Anmeldung sollte nach Abschluss des Ausbildungsvertrages schriftlich durch den Ausbildungsbetrieb bei der Schule erfolgen. Das erforderliche Anmeldeformular ist im Sekretariat anzufordern.

Kontakt: Frau Felgendreher

Anmeldeformular: Anmeldeformular_Berufsschule

Rechtliche Grundlagen / Hilfen

Für die Beschulung gilt die Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 24. Juni 2009 mit der Verordnung zur Änderung vom 11. Januar 2019 (Nds. GVBl. S. 5).

Grundlage für die Ausbildung sind:

  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin
  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Naturwerksteinmechaniker/zur Naturwerksteinmechanikerin
  • Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin

Als Hilfen für die Unsetzung der Ausbildung bietet das Bibb an:

Ausbildung

Die Ausbildungszeit beträgt im Regelfall 3 Jahre. Pro Lehrjahr müssen die Auszubildenden an zwei ca. sechswöchigen Berufsschullehrgängen (Blockunterricht) an der Steinmetzschule Königslutter teilnehmen.

Der fachtheoretische Unterricht erfolgt lernfeldbezogen in 12 verschiedenen Lernfeldern. Er wird durch allgemeinbildenden Unterricht in Religion, Deutsch, Politik, Werte und Normen sowie EDV ergänzt.

Die schulische Ausbildung gliedert sich in Grundstufe (1. Lehrjahr), Fachstufe 1 (2. Lehrjahr) und Fachstufe 2 (3. Lehrjahr). Nach dem Besuch der Fachstufe 1 wird an der Schule die erforderliche theoretische Zwischenprüfung abgelegt. Der theoretische Teil der Gesellenprüfung wird in der Regel nach dem Besuch der Fachstufe 2 an der Schule durchgeführt.

Abschluss

Am Ende der Ausbildungszeit erfolgt die theoretische und praktische Abschlussprüfung. Die theoretischen Prüfungsinhalte werden in unserer Berufsschule geprüft, die praktische Prüfung erfolgt in den jeweiligen Innungen.

Am Ende der Schulzeit erhalten die Schüler ein Schulabschluss- bzw. Schulabgangszeugnis. Je nach Vorbildung kann mit dem Berufsabschluss die mittlere Reife erreicht werden.

 

 

Unterkunft

Die Steinmetzschule Königslutter verfügt über ein Internat mit 13 Doppelzimmern mit Dusche und WC sowie ausreichend Zimmern im Gästehaus der Handwerkskammer. Die Kosten für eine Internatsunterbringung einschließlich Verpflegung belaufen sich zurzeit auf einen Pauschalbetrag von 35,00 € pro Tag. 

Anmeldung Internat: Anmeldeformular

Hausordnung:             Gästehausordnung HWK 

Kostenbeitrag:            Kostensatzung Internat

Kostenübernahme:    Kostenübernahmeerklärung

Viele Berufsschüler suchen sich allein oder gemeinsam eine Unterbringung in Privatquartieren. Wir sind bei der Vermittlung von Privatquartieren behilflich. Für die Zimmermiete muss mit Kosten von ca. 250 € pro Monat ohne Verpflegung gerechnet werden.

Berufsschüler, die über das Handwerk gemeldet sind, haben die Möglichkeit, am Ende eines Lehrgangs über das Berufsbildungswerk  BBW einen Kostenzuschuss von 14,–€/Tag Internats oder 5,–€ /Tag Privat zu beantragen. Die Unterlagen werden am Ende des Lehrgangs ausgeteilt.

Zuschuss BBW:         Antrag auf Zuschuss

Einige Bundesländer bieten Berufsschülern in überregionalen Blockschulklassen weitere Zuschüsse. Die Formulare oder Webadressen haben wir unter Downloads abgelegt.

Kontakt: Frau Felgendreher

Kosten

Die einzelnen Lehrgänge sind schulgeldfrei. Für Umschüler erhebt das Land Niedersachsen ein Schulgeld, das vom Kostenträger der Umschulungsmaßnahme übernommen wird. Zurzeit beträgt dieses Entgelt 1328,15 € pro Schuljahr.

Für nicht von einem Kostenträger geförderte Auszubildende entstehen jedoch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und für Unterrichtsmittel.

Für Unterrichtsmittel entstehen ca. folgende Kosten:

Grundstufe         120 €

Fachstufe 1          30€

Fachstufe 2          30 €

Blockbeschulung und Arbeiten

In letzter Zeit häuften sich die Anfragen, ob Auszubildende nach dem Blockunterricht noch zur Arbeit gehen müssen, um auf  ihre 39 Stunden zu kommen.

Auf Nachfrage bei der uns vorgesetzten Behörde (Regionales Landesamt für Schule und Bildung) dient der Unterricht in der Berufsschule der Erfüllung der Schulpflicht, § 67 Abs. 2 NSchG. Nach Ziffer 3.1.1.3 der EB-BbS-VO. Demnach ist der Blockunterricht wie Vollzeitunterricht zu sehen. Das schließt dann aus, dass Ausbildungsbetriebe von ihren Schüler und Schülerinnen verlangen können, an diesen Tagen vor oder nach dem Unterricht in den Betrieb zu kommen.

Dies gilt auch für das Lernen im Distanzunterricht. Hierbei handelt es sich um einen rechtlich vollwertigen Unterricht, bei dem die Schüler und Schülerinnen nicht dem Willen oder dem Wunsch der Ausbilder ausgesetzt sind, betriebliche Tätigkeiten auszuüben. Wenn der Betrieb den Schülerinnen und Schüler ermöglicht, die Räumlichkeiten des Ausbildungsbetriebes für den Distanzunterricht zu nutzen, statt zu Hause zu lernen, ist das ihre freie Wahl. Dennoch müssen sie nicht den Ausbildern zur Verfügung stehen.

Wenn Auszubildende nach der Schule freiwillig in den Betrieb gehen wollen ist das möglich. Dann unterliegen sie aber nicht mehr der Unfallversicherungspflicht durch den GUV, sondern nach den der BG´s der Betriebe.

Ich hoffe hiermit, Fragen zum Arbeiten im Anschluss an die Schule im Präsenz- oder Distanzunterricht beantwortet zu haben.

Kai Görder, Schulleiter